Wir erstellen für Sie gerne die Heizkostenabrechnung, die gemäß Heizkostenverordnung für jede Liegenschaft mit mindestens 2, bzw. 3 Wohnungen (an einer Heizungsanlage) zwingend erstellt werden muss. Unsere Heizkostenabrechnung entspricht in jedem Fall den gesetzlichen Vorgaben - ebenso wie unsere Meß-, bzw. Erfassungsgeräte.
Den Umfang unserer Leistungen bestimmen zwei wesentliche Faktoren: Die Regelungen der Heizkosten und natürlich Sie!
Geben Sie uns Ihre Vorgaben und Wünsche - wir werden diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten realisieren. Wir beraten Sie dabei gerne! Egal ob Heizkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, Meßgeräte-Garantiewartung, Mietservice oder Wechselservice - wir bieten Ihnen eine kostengünstige Komplettlösung.
Vorbereitung der Abrechnung
Grundlage jeder Auftragserteilung ist eine umfassende und individuelle Beratung. Wir informieren Sie, welche messtechnische Ausrüstung für Ihre Liegenschaft erforderlich ist. Selbstverständlich erstellen wir für Sie ein eigenes Abrechnungskonzept. So können Sie sicher gehen, dass die für Sie am besten geeignete Variante zum Zug kommt. Im persönlichen Gespräch mit unseren Fachberatern können außerdem alle Fragen zur Ablesung und Abrechnung geklärt und auf Ihre speziellen Erfordernisse abgestimmt werden. Unsere Fachberater stehen Ihnen als kompetente Gesprächspartner, die den neuesten Stand der Technik und der Rechtsvorschriften kennen, gerne zur Verfügung.
Infoservice
Wir stellen für unsere Kunden Informationsmaterial über bestehende Fachnormen, Gesetze und Verordnungen rund um die Betriebskostenabrechnung bereit und berichten über Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Darüber hinaus helfen wir unseren Kunden durch Erläuterung schwieriger Sachverhalte und Fachfragen, Auseinandersetzungen mit Nutzern um Abrechnungsergebnisse vorzubeugen oder gegebenenfalls beizulegen.